Zum Hauptinhalt springen
Zur Hauptnavigation springen

Wie kann die Nutzung des kostenlosen BuT-Mittagessens erhöht werden?

Im August 2026 tritt für Kinder im Grundschulalter ein Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung in Kraft. Im Fokus des Projekts standen daher die Hürden für die Inanspruchnahme des kostenlosen Mittagessens im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets. Dabei lag der Fokus besonders auf Familien, die den Kinderzuschlag bekommen.

Sechs Handlungsfelder
Ergebnisbericht als PDF herunterladen
Video der Projektergebnisse auf Englisch

Über das Projekt

Zusammenfassung des Projektes

Im August 2026 tritt für Kinder im Grundschulalter ein Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung in Kraft – zunächst für Erstklässler:innen, dann schrittweise bis zur vierten Klasse. Die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in der Schule oder im Hort ist ein wichtiger Bestandteil – und eine Gelingensbedingung – für die Ganztagsbetreuung. Dazu sieht der Koalitionsvertrag von CDU und SPD vor, dass alle Kinder mit Anspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) das kostenlose Mittagessen in Kita und Schule auch erhalten sollen, insbesondere Familien mit geringem Erwerbseinkommen und Anspruch auf KiZ oder Wohngeld (Zeile 3152). Vor diesem Hintergrund initiierte das Referat 401 des BMBFSFJ, zuständig für die Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern, ein Projekt, um Herausforderungen in der Umsetzung der Ganztagsbetreuung zu analysieren und Lösungsansätze zu erarbeiten. Die Kosten des Mittagessens für die Eltern können jedoch eine Zugangsbarriere zu diesem wichtigen Bildungsangebot darstellen. Im Fokus des Projekts stand die Inanspruchnahme des kostenlosen Mittagessens im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT). Das Projekt wurde von Mitte September 2025 bis Mitte März 2026 durch den DigitalService des Bundes umgesetzt und eng ressortübergreifend begleitet.

Fokus auf den Rechtskreis Kinderzuschlag

Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) steht in verschiedenen Rechtskreisen zu und bringt damit eine besondere Komplexität mit sich. Damit die Erkenntnisse und Lösungsansätze möglichst konkret und handlungsleitend werden, fokussierte der zweite Teil des Projekts auf den Rechtskreis des Bundeskindergeldgesetzes (BKGG), das auch den Kinderzuschlag (KiZ) regelt. So wurden am Beispiel von Familien, die den Kinderzuschlag (§ 6a Bundeskindergeldgesetz) beziehen und die in diesem Rahmen einen Anspruch auf BuT-Leistungen haben, Herausforderungen und Handlungsmöglichkeiten herausgearbeitet. Dabei stand das kostenlose Mittagessen mit seinen spezifischen Anforderungen im Zentrum der Überlegungen, andere Bildungs- und Teilhabeleistungen wurden aber ebenfalls berücksichtigt. Die stetig steigende Inanspruchnahme des Kinderzuschlags macht die Leistung für immer mehr Familien zu einem wichtigen Türöffner zu den Bildungs- und Teilhabeleistungen. Zudem sind der Kinderzuschlag und BuT rechtlich und verwaltungsorganisatorisch aktuell stärker getrennt als z.B. das Bürgergeld (SGB II) und BuT, sodass besondere Herausforderungen und Verbesserungspotenziale bestehen. Das liegt u.a. daran, dass BuT-Leistungen häufig zumindest teilweise auch von den Jobcentern administriert werden. Im Rechtskreis KiZ hingegen ist stets eine separate kommunale Stelle für den BuT-Vollzug zuständig, während der Kinderzuschlag selbst von der Familienkasse ausgezahlt wird.

Es wurden 36 Interviews geführt

Im Laufe des Projekts wurden 36 Interviews u.a. mit kommunalen BuT-Verwaltungen, Familienkassen und Jobcenter, Schulen und Schulverwaltungen, Caterern, BuT-Beratungen, Wissenschaftler:innen und betroffenen Eltern geführt. Zudem wurden zahlreiche Studien und Berichte ausgewertet und Visualisierungen erstellt, um Herausforderungen zu erkennen und Prozesse auszuarbeiten.

Die beteiligten Fachreferate im BMBFSFJ, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) sind dazu in regelmäßigen ressortübergreifenden Workshops zusammengekommen.

Methodisches Vorgehen: Zuerst das Problem, dann die Lösung

Infografik zum Double-Diamond-Modell: Ein Prozess vom „Politischen Auftrag“ über den „Problemraum“ und das „Zielverständnis“ hin zum „Lösungsraum“ und einem „Validierten inhaltlichen Konzept“

Schematische Darstellung des Gestaltungsprozesses angelehnt an den Double-Diamond-Prozess.

Das methodische Vorgehen basiert auf einem klassischen Design Thinking-Prozess, in dem zwischen Problem- und Lösungsraum unterschieden wird. Ziel des ersten Schrittes war es, ergebnisoffen den Status Quo und die Herausforderungen aus un­ter­schied­lich­en Blickwinkeln zu verstehen. Diese Erkenntnisse erlauben ein tiefes Pro­blem­ver­ständ­nis und machen die Lücke zur Zielvorstellung deutlich. Im zweiten Schritt wurden auf der Grundlage der Erkenntnisse und Daten eine Vielzahl an Lösungen erarbeitet, getestet und kontinuierlich priorisiert.

Problemstellung und potenzielle Lösungsansätze wurden jeweils aus mindestens folgenden Perspektiven betrachtet und getestet:

  • aus Sicht der Bürger:innen: die Bedarfsgemeinschaft bestehend aus Erziehungsberechtigten und Kindern
  • aus Verwaltungsperspektive und den aktuell bestehenden Organisationsstrukturen und Prozessen
  • vor dem Hintergrund der rechtlichen Rahmenbedingungen
  • mit Hilfe der Digitalisierung.
Mehr zur Arbeitsweise

Zwei übergreifende Ziele

Bürger:innen

Vereinfachung des Zugangs zum BuT‑Mittagessen durch bessere Information sowie durch niedrigschwellige und transparente Antrags- und Nachweisverfahren.

Verwaltung

Vereinfachung von Prozessen, um Bürokratie zu reduzieren und Ressourcen in der Verwaltung effizient zur Unterstützung der Inanspruchnahme einzusetzen.

Empfehlungen in sechs Handlungsfeldern

1. Handlungsfeld

Datenaustausch

Damit Familien ihre Daten nicht bei jedem Amt neu angeben müssen, brauchen die verschiedenen Behörden funktionierende technische Verbindungen untereinander. Deshalb muss nun klar geregelt werden, wie Ämter, Schulen und Caterer genau die Informationen sicher und datenschutzkonform austauschen können, die für die finanzielle Hilfe wirklich nötig sind.

Mehr zu Handlungsfeld 1

2. Handlungsfeld

Information und Kommunikation

Viele Menschen kennen bzw. verstehen das Bildungs- und Teilhabepaket nicht. Damit Familien die Leistung wirklich nutzen können, müssen die Informationen dazu in Zukunft viel verständlicher, einheitlicher und leichter zu finden sein.

Mehr zu Handlungsfeld 2

3. Handlungsfeld

Antragstellung

Familien müssen für das Bildungs- und Teilhabepaket oft verwirrende Einzelanträge bei verschiedenen Ämtern stellen. Damit sich das ändert, wird hier u.a. empfohlen, BuT und die jeweilige Hauptleistung – angefangen beim Kinderzuschlag – zu einem einzigen, gemeinsamen Antragsprozess zusammenzufassen.

Mehr zu Handlungsfeld 3

4. Handlungsfeld

Digitalisierung der BuT-Verwaltungsprozesse

Weil die Abrechnung der Leistungen für die Kommunen extrem aufwändig ist, nutzen einige von ihnen zur Erleichterung bereits Bildungskarten. Damit alle Ämter entlastet werden, sollte der Bund zentrale digitale Systeme aufbauen, die den Bürokratieaufwand beim BuT und zukünftig auch bei anderen Sozialleistungen spürbar verringern.

Mehr zu Handlungsfeld 4

5. Handlungsfeld

Rechtliche Rahmenbedingungen für den BuT-Bezug verbessern

Damit bedürftige Kinder auch während der Ferienbetreuung ein kostenloses Mittagessen erhalten, müssen Gesetze angepasst werden. Außerdem soll unnötige Bürokratie bei den Verträgen zwischen Schulen und Horten abgebaut werden, um die Verwaltung zu entlasten.

Mehr zu Handlungsfeld 5

6. Handlungsfeld

Überlegungen zu strukturellen Lösungsansätzen

Die Gesetze für das kostenlose Mittagessen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket sind oft unvereinbar mit dem neuen Anspruch auf eine Ganztagsbetreuung an Schulen. Deshalb müssen diese rechtlichen Regeln dringend modernisiert werden, um sie an den heutigen Schulalltag anzupassen und unnötige Bürokratie abzubauen.

Mehr zu Handlungsfeld 6

1. Handlungsfeld

Datenaustausch

Ein wichtiger Hebel für effiziente und nutzerfreundliche Prozesse (sowohl für Bürger:innen als auch die Verwaltung) ist, insbesondere wenn mehrere Behörden beteiligt sind, ein funktionierender Datenaustausch. Voraussetzung hierfür sind die entsprechenden datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen. Während von allen Beteiligten der Wunsch nach mehr Datenaustausch betont wird, sind die Verantwortlichkeiten zur Umsetzung und Ermöglichung dessen oft unklar. Den kommunalen Verwaltungen fehlen Schnittstellen zu den „großen“ Behörden (Jobcenter, Familienkassen etc.). Diese wiederum nennen die zerstückelte kommunale IT-Landschaft als große Herausforderung.

Hier sollte durch ein übergreifendes Verständnis für die Funktionsweise von Schnittstellen und die Verantwortlichkeiten der beteiligten Parteien Klarheit geschaffen werden. Dies bietet die Basis für eine abgestimmte, schrittweise Umsetzung und Verbesserung von Datenaustauschverfahren. Darüber hinaus sollen Leitlinien entwickelt werden, welche Daten mit welchen Akteuren entlang der gesamten Nutzungsreise geteilt werden können und sollen. Dabei sollen Datenschutz und Datensparsamkeit sorgsam mit dem Ziel effizienter und wirksamer Prozesse abgewogen werden. Leitendes Prinzip sollte es sein, so wenig Daten wie möglich, aber so viele wie nötig sicher auszutauschen. Am Beispiel von Schulen und Caterern kann dies heißen, dass bekannt sein darf, dass das Mittagessen durch die Kommune bezahlt wird, aber nicht weshalb.

Die folgenden Empfehlungen zeigen Ansätze, wie der Datenaustausch im Kontext von KiZ und BuT etabliert werden kann und welche rechtlichen Rahmenbedingungen dafür und darüber hinaus benötigt werden.

[An den] Ersterhebungsgrundsatz, da müsste man mal ran und ihn harmonisieren mit dem OZG und Once-Only. Im Vollzug schafft das Unklarheiten. Wir bräuchten eine pauschale, generelle Regelung für Datenschutz.

Mitarbeiter:in einer Familienkasse

Erfolgsfaktoren

  • Rechtssicherheit für Datenschutz im digitalen Zeitalter schaffen
  • Übergreifendes prozessuales und organisatorisches Verständnis für erfolgreichen Datenaustausch schaffen
  • Best Practices entwickeln, welche Daten und Informationen mit welchen Akteuren geteilt werden sollen
  • Bestehende, etablierte Datenstandards und Schnittstellen nutzen
  • Datensparsamkeit: so viele Daten wie nötig, so wenig wie möglich

Handlungsempfehlungen

1.a – Fragen zum Datenschutz klären und Rechtssicherheit bieten

In den meisten Gesprächen mit der Verwaltung wurde Datenschutz als große Hürde beschrieben. Der Ersterhebungsgrundsatz, der in einer analogen Welt für Datenschutz und -validität gesorgt hat, ist im digitalen Zeitalter kaum mehr anwendbar oder führt zu ineffizienten und aus Nutzendensicht unverständlichen Prozessen. Obwohl in den letzten Jahren insb. grundsätzliche rechtliche Rahmenbedingungen verstärkt auf Datenaustausch und -nachnutzung abzielten (vgl. OZG, EGovG, RegModG), ist im Sozialdatenschutz der sog. Ersterhebungsgrundsatz (vgl. § 67a SGB X) eine zentrale rechtliche Vorgabe. Das Verhältnis dieser unterschiedlichen Maximen schien in den Interviews teilweise sehr unklar und ein Hemmnis dafür, Möglichkeiten für Datenaustauschverfahren zu eruieren. Zudem wurde erkennbar, dass spezifisch geregelte Datenabrufmöglichkeiten, wie etwa die Kinderzuschlag-Datenabrufverordnung (KiZDAV) oder zuletzt die Verordnung zum Abruf von Kindergeld-Daten durch Sozialleistungsträger (SozKiGAbV) noch nicht in der Breite technisch umgesetzt werden. Datenschutz wird häufig so verstanden, dass nach aktueller Rechtslage gar keine Daten ausgetauscht werden dürfen, weshalb keine neuen, sicheren Datenaustauschoptionen (z.B. über Schnittstellen) geschaffen werden. Weil das aber nicht praxistauglich ist, werden Daten häufig auf inoffiziellen Wegen ausgetauscht und gespeichert, z.B. per E-Mail oder in Excel-Listen. Diese Wege sind jedoch sowohl aus Datenschutz- als auch Datensicherheits-Perspektive meist sehr unsicher.

Hier sollten im engen Austausch zwischen Gesetzgebung und den Vollzugsakteuren neue Lösungen erarbeitet werden. Auf Basis eines umfassenden Verständnisses davon, welche Daten aus Sicht der Umsetzung notwendig und welche Datenquellen und Schnittstellen erforderlich und technisch umsetzbar sind, sollten einheitliche, digitaltaugliche Regelungen auf gesetzlicher Ebene geschaffen werden, die Datenschutz und -sicherheit garantieren.

Die besondere Bedeutung des Themas wird von einem aktuellen Gesetzesantrag unterstrichen, den die Bundesländer Hamburg, Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen und Nordrhein-Westfalen in den Bundesrat eingebracht haben: Dieser zielt u.a. darauf ab, den Ersterhebungsgrundsatz grundsätzlich abzuschaffen (siehe Drucksache 109/26 vom 25.2.2026).

Nächste Schritte

  • Erarbeiten von rechtlichen Lösungen für konkrete Datenaustauschverfahren mit Hilfe der Prozesse und Erfahrungen der besseren Rechtsetzung
  • Kulturarbeit und Bewusstsein schaffen über unsichere Praktiken. Mehrwert von digitalen Austauschverfahren und Schnittstellen (Verbesserung von Datenschutz über digitale Technologien)

1.b – Datenaustausch zwischen Familienkassen und kommunalen BuT‑Verwaltungen ermöglichen

Ein besserer Datenaustausch zwischen Familienkasse und den kommunalen BuT‑Verwaltungen bietet großes Potenzial: Brüche in der Nutzungsreise können reduziert werden, eine gezielte Ansprache der Anspruchsberechtigten wird ermöglicht und Aufwände durch das Nachfordern von Daten werden reduziert.

Indem neue Prozesse und Schnittstellen für den Datenaustausch eingerichtet werden, können diese datensparsam und sicher gestaltet werden. Eine Voraussetzung für den Datenaustausch ist ein gemeinsamer Datenstandard (z.B. XSozialBasis). Die primäre Herausforderung ist hier, dass die Kommunen sich den Anschluss an die Schnittstelle finanziell nicht leisten können und die Wartezeiten der Fachverfahrenshersteller für solche Weiterentwicklungen extrem lang sind.
Zu prüfen ist zudem, ob in Zukunft ein eindeutiger Identifikator genutzt werden kann (z.B. die Steuer-ID), um Personen zu identifizieren und Daten direkt aus Registern abzurufen. Auch Möglichkeiten des Datenaustauschs über das Nationale Once‑Only Technical System (NOOTS) sollten geprüft werden, z.B. mit Blick auf einen priorisierten Anschluss der Familienkasse oder die Abstimmung von Datenstandards.

Folgende Daten sind für die BuT‑Verwaltungen relevant und bereits im XSozialBasis-Standard definiert:

  • Name und Adresse des Antragstellers
  • Namen und Geburtsdaten der Kinder
  • Art der vorrangigen Leistung und der Bewilligungszeitraum
  • Möglich ist zudem das Übermitteln der Kita oder Schule und der Bankverbindung

Übersicht möglicher Prozesse zum Datenaustausch zwischen Familienkassen und BuT‑Verwaltungen (bei konkludentem Antrag)

Eine weitere Herausforderung für die Nutzung von Schnittstellen ist die Datenqualität. Die Antragsformulare müssen so gestaltet sein, dass Nutzer:innen ihre eigenen Angaben mit möglichst geringer Fehlerquote eintragen oder Daten aus anderen Quellen zugezogen werden können. Ein iteratives Vorgehen in der Entwicklung neuer Datenaustauschverfahren ermöglicht es, auf dem Weg zu lernen und die Vor- und Nachteile mit weniger Entwicklungsaufwand punktuell zu erfahren. Folgende Ausbaustufen sind denkbar:

  1. Händisch, ohne Schnittstelle: Es gibt ein Web‑Interface mit Download-Funktion, auf dem sich Mitarbeiter:innen der BuT‑Verwaltung einloggen und Daten regelmäßig oder anlassbezogen als CSV‑Datei herunterladen können.
  2. Ein BuT‑Antrag, der bei der Familienkasse gestellt wurde, wird an die BuT‑Verwaltung weitergeleitet, entweder als PDF‑Antrag oder via Schnittstelle (API) direkt ins Fachverfahren.
  3. Die BuT‑Verwaltung übernimmt Daten aus dem KiZ‑Antrag in den kommunalen BuT‑Antrag.

In Gesprächen mit lokalen BuT‑Verwaltungen wurde wiederholt der Bedarf geäußert, KiZ-Bezieher:innen proaktiv auf BuT‑Leistungen ansprechen zu können. Dies kann zum Beispiel durch einen niederschwelligen Datenaustausch, unabhängig von der Antragstellung, ermöglicht werden. Die Familienkasse leitet dafür regelmäßig (z.B. monatlich) eine Liste der neuen KiZ-Empfänger:innen an die jeweils zuständigen BuT‑Verwaltungen weiter. Dafür wäre eine Einwilligung zur Datenweitergabe im KiZ‑Antrag notwendig.

Nächste Schritte

  • Kollaborative Konkretisierung von Ausbaustufen für Datenaustauschverfahren entlang der technischen Voraussetzungen von Familienkasse und ausgewählten BuT‑Verwaltungen.
  • Identifikation von bestehenden technischen Komponenten und Standards, die evtl. nachgenutzt werden könnten.
  • Initiierung eines Pilotprojekts mit ausgewählten Kommunen, um rechtliche Rahmenbedingungen und bestehende Infrastruktur zu prüfen, Erkenntnisse für die Weiterentwicklung zu sammeln sowie Best Practices zu schaffen.
  • Prüfung, ob eine Experimentierklausel (Reallabor) ggf. notwendige rechtliche Möglichkeiten schaffen könnte, neue Verfahren zu testen.
  • Prüfung, ob Synergien durch die anstehende Umsetzung der SozKiGAbV und die technische Umsetzung etwaiger Schnittstellen genutzt werden könnten.
  • Zuständige Referate zum Thema Datenschutz ansprechen und frühzeitig einbeziehen.

Geben Sie uns Feedback zu diesem Handlungsfeld

Sie haben Feedback, Fragen oder Interesse an einem Austausch? Wir freuen uns über Ihre E‑Mail:

but@digitalservice.bund.de

2. Handlungsfeld

Information und Kommunikation

Damit Bürger:innen die BuT‑Leistungen in Anspruch nehmen können, müssen sie wissen, dass sie ihnen zustehen und welche Schritte für einen Antrag oder die Inanspruchnahme notwendig sind. Dies ist jedoch häufig nicht gegeben. Das Bildungs- und Teilhabe-Paket ist eine vergleichsweise unbekannte und zudem beratungsintensive Sozialleistung. In den Interviews des Projekts wurde deutlich, dass der BuT-Vollzug aktuell komplizierte und kleinteilige Verwaltungsprozesse mit sich bringt und die benötigten Informationen für Familien oft schwer zu finden sind und inkonsistent wirken. In diesem Abschnitt werden Wege beschrieben, wie die Kommunikation und Informationen zur BuT‑Leistung verbessert werden können. Über alle Empfehlungen hinweg können folgende Erfolgsfaktoren als Leitplanken dienen.

Ich dachte immer, das [BuT] steht nur Bürgergeldempfängern zu.
 Ich wusste das gar nicht.

Die Frührentnerin
Teilnehmerin der Elterngespräche

Die Kollegen in der KiZ-Beratung sprechen BuT auch an, aber uns sind die Hände gebunden, da wir immer weniger direkten Kundenkontakt vor Ort haben, weil wir immer mehr selbsterklärende [online] Antragstrecken haben.

Mitarbeiter:in einer Familienkasse

Erfolgsfaktoren

  • Einfache Sprache nutzen und Fachjargon reduzieren
  • Mehrsprachigkeit und barrierefreie Optionen anbieten
  • Informationshierarchien beachten und grafisch nutzen, um Texte zu strukturieren
  • Zwischen Handlungsanleitungen und Informationen klar unterscheiden
  • Wiederholungen: Einheitliche Botschaften an unterschiedlichen Stellen und in verschiedenen Kanälen und Medien kommunizieren

Handlungsempfehlungen

2.a – Information und Kommunikation in der gesamten Nutzungsreise vereinfachen und vereinheitlichen

Eine konsistente, einfache Sprache und die Nutzung anderer kommunikativer Elemente wie Illustrationen entlang der gesamten Nutzungsreise erhöhen die Verständlichkeit der Informationen und reduzieren Missverständnisse und Nachfragen. Bürger:innen kommen aktuell bei der Inanspruchnahme von BuT mit einer Vielzahl an offiziellen und inoffiziellen Stellen und Informationsquellen in Berührung: der Behörde der „Hauptleistung“ wie z.B. SGB II oder KiZ, der BuT‑Verwaltung, der Schule, dem Caterer und darüber hinaus mit Beratungsstellen und Informationsquellen Dritter (online, Print-Flyer, Beratungsgespräche, etc). Diese liegen nicht alle in den Händen öffentlicher Stellen und unterliegen meistens auch nicht der direkten Kontrolle durch den Bund, obwohl sich der Anspruch auf BuT-Leistungen aus verschiedenen Bundesgesetzen ergibt. Gerade im Rahmen seiner Gesetzgebungskompetenz kann der Bund hier jedoch einen ersten Schritt gehen. Die Informationen zu BuT sollten auf den bundeseigenen Kanälen Rechtskreis- und Ressortübergreifend vereinheitlicht, vereinfacht und auffindbar gemacht werden. Einheitliche Begriffe (z.B. „Bildung und Teilhabe“ im Vergleich zu „Bildungspaket“) sowie eine Rechtskreis-unabhängige Platzierung können helfen. Aktuell ist z.B. das BuT‑Verwaltungsverzeichnis auf der BMAS-Website unter Bürgergeld angesiedelt.

Nächste Schritte

  • Übersicht erstellen, auf welchen bundeseigenen Kanälen über BuT informiert wird (z.B. Webseiten der Ministerien, Familienportal, etc.)
  • Vereinheitlichen und Vereinfachen der Informationen und Platzierung (Navigation)
  • Testen der überarbeiteten Version mit der Zielgruppe (BuT‑berechtigte Personen)

2.b – Offizielle Informationsmaterialien und -bausteine zur Verfügung stellen

Über die bundeseigenen Kanäle hinaus kann der Bund als Normgeber des Bildungs- und Teilhabepakets kommunale Stellen unterstützen, die eigene Kommunikation zu vereinfachen und zu vereinheitlichen. Dafür eignet sich etwa ein offizielles, zentral bereitgestelltes Informations- und Kommunikationspaket, das kommunale BuT‑Verwaltungen, Schulen und andere beteiligte Stellen wie Beratungsstellen und Caterer freiwillig nutzen können. So können hochwertige und zugängliche Materialien gebündelt erstellt werden – eine Arbeit, für die insbesondere kleineren Kommunen häufig die Ressourcen fehlen. Ein gutes Beispiel kommt hier aus dem Projekt „Zugang zum Recht“ vom BMJV. Den Gerichten und Beratungsstellen werden Kommunikationsmaterialien digital und gedruckt zur Verfügung gestellt. Zudem gibt es Textbausteine und Anleitungen zum Platzieren der Projektwebsite im eigenen Online-Auftritt. Auf Landesebene wird dies zum Teil auch schon für BuT umgesetzt: Auf dem Familienportal von Nordrhein-Westfalen gibt es u.a. BuT-Kommunikationsmaterial zum Herunterladen und als Printversion auf Bestellung – mehrsprachig und in leichter Sprache. Auch ein landesweiter Austausch zwischen Kommunen zu konkreten Fragestellungen des BuT-Vollzugs wird ermöglicht. Hier könnte ein länderübergreifender Austausch die Wirksamkeit und Weiterentwicklung solcher Maßnahmen weiter skalieren. Neben der Bereitstellung von Informationsmaterialien wurde in unserer Recherche auch deutlich, dass Schulungsbedarf bei den Vollzugsstellen der Hauptleistung sowie an Schulen zum Thema BuT besteht. Hier könnten einmal konzipierte Schulungskonzepte (Workshops, Online-Seminare, etc.) in der Breite nachgenutzt werden.

Ein Informationspaket kann u. a. Folgendes beinhalten:

  • Infomaterial zum Herunterladen und/oder Ausdrucken: Poster, Flyer, Schritt-für-Schritt Anleitung, Formular zur Leistungskonkretisierung, etc.
  • Textbausteine, die auf den eigenen Webseiten eingebettet werden können.
  • Inhalte sollten zentral an einer Stelle zum Download zur Verfügung gestellt und entsprechend verlinkt werden.
  • Die Inhalte sollten mehrsprachig und in einfacher Sprache angeboten werden.
  • Die Aufbereitung sollte zugänglich, aber nicht werblich gestaltet werden, um sicherzustellen, dass der Kontext einer staatlichen Sozialleistung erkennbar bleibt.

Um eine breite Verteilung sicherzustellen, können unterschiedliche Stellen und Multiplikatoren genutzt werden, z.B. Landesregierungen, kommunale Spitzenverbände oder auch der Kommunalatlas der Bertelsmann-Stiftung.

Nächste Schritte

  • Möglichkeiten zur Kooperation mit bestehenden Beratungsstellen und Bundesländern prüfen.
  • Übersicht der wichtigsten Artefakte und Content-Bausteine erstellen; dabei bestehende Materialien z.B. von Ländern prüfen.
  • Gestaltung der Artefakte unter Berücksichtigung von Best Practices im Bereich Content Design (Barrierefreiheit, Mehrsprachigkeit). Wichtig dabei sind das Einbinden von BuT‑Verwaltungen, Beratungsstellen und Endnutzer:innen bei der Erstellung der Materialien, sowie das Testen auf Verständlichkeit und Nutzbarkeit vor dem Roll-out.

2.c – Eltern proaktiv und systematisch über BuT informieren

Während die ersten beiden Handlungsempfehlungen darauf abzielen, die passiven Informationen zu verbessern, sollte darüber hinaus auch aktiv an potenzielle Anspruchsgruppen herangetreten werden. Eltern sollen in Schlüsselmomenten – z.B. zum Eintritt in die KiTa oder in die Schule oder bei Schuleingangsuntersuchungen – systematisch über das Bildungs- und Teilhabepaket informiert werden. Ein Beispiel aus einem anderen Rechtskreis bietet hier die Familienkasse, die bei der Geburt jedes Kindes die Familien proaktiv anschreibt und auf das Kindergeld aufmerksam macht. Wie könnte eine vergleichbare proaktive Kommunikation zu den BuT‑Leistungen aussehen? Ein geeignetes Format könnten etwa die Elternbriefe des Arbeitskreises Neue Erziehung e.V. sein. Auch eine BuT-Kampagne zu Schuljahresbeginn scheint denkbar. Insgesamt sollten auch Möglichkeiten über Social Media oder Influencer Marketing geprüft werden. Auch könnten Informationen im Schulunterricht oder über Interessensverbände (z.B. über Elternvertreter, Peer-Beratungen in Eltern-Communities) systematisch geteilt werden.

Die systematische Information über BuT kann auch innerhalb der Nutzungsreise gestärkt werden. Die Familienkassen könnten als Teil der Nutzungsreise „Kinderzuschlag“ gezielt handlungsorientiert über BuT informieren. Solche Informationen wurden früher mehrheitlich in der persönlichen Beratung mitgegeben und sind mit der Digitalisierung der Nutzungsreise verloren gegangen. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung in einfacher Sprache als Teil des KiZ-Prozesses ist für Bürger:innen relevant und anschlussfähig, auch wenn die Familienkasse selbst nicht für BuT zuständig ist. So könnten etwa die Informationen zur BuT-Beantragung im KiZ-Bescheid (siehe Empfehlung 3.a) oder die Hinweise auf BuT im KiZ-Lotsen ergänzt und weiterentwickelt werden. Auch alle anderen Stellen, bei denen Eltern ihre Einkommenssituation offenlegen – z.B. bei der Beantragung von Kita-Gutscheinen – können als Kommunikationsanlässe für BuT genutzt werden.

Über die systematische Kommunikation hinaus können Kitas, Horte und Schulen unterstützt werden, proaktiv und armutssensibel über BuT zu informieren und zu beraten.

Nächste Schritte

  • Systematische Analyse der „Elternkommunikation“ im Kontext Kita und Ganztag und Identifikation von Kommunikationsanlässen
  • Evaluieren, ob eine zentrale Kommunikation zu BuT möglich ist; alternativ Kommunikationsmaterial für die Schulen und Kommunen zentral zur Verfügung stellen
  • Familienkassen: BuT‑Informationen im (digitalen) KiZ-Antragsprozess oder weiteren Touchpoints wie dem KiZ-Lotsen verankern
  • Lokale Touchpoints auf kommunaler Ebene ermitteln (z.B. das Jugendamt beim Abschließen von Kita/Hort-Verträgen) und passende Kommunikations-Bausteine dafür bereitstellen (siehe oben)

Geben Sie uns Feedback zu diesem Handlungsfeld

Sie haben Feedback, Fragen oder Interesse an einem Austausch? Wir freuen uns über Ihre E‑Mail:

but@digitalservice.bund.de

3. Handlungsfeld

Antragstellung

Die Nutzungsreise „BuT“ beginnt für die Bürger:innen in der Regel bei der Beantragung einer existenzsichernden oder einer der Existenzsicherung vorgelagerten Leistung, deren Bezug den Anspruch auf BuT auslöst. Die unterschiedlichen Zuständigkeiten und Verwaltungsebenen für die existenzsichernde Leistung einerseits und das BuT andererseits sowie die meist lückenhafte Digitalisierung führen dabei für die Leistungsbeziehenden häufig zu Unterbrechungen in diesem Prozess. Im Rechtskreis „Kinderzuschlag“ besteht zudem die gesetzliche Anforderung einer zusätzlichen Antragstellung für BuT (im Vergleich zu den Regelungen in SGB II und SGB X, in denen der Antrag konkludent mit dem Antrag auf SGB II/XII gestellt wird). In allen Rechtskreisen ist es jedoch erforderlich, neben dem Antrag auf existenzsichernde Leistung den BuT-Anspruch (oft bei einer weiteren Behörde) z.B. durch den Nachweis der tatsächlichen Inanspruchnahme oder durch Vorlage weiterer Nachweise zusätzlich geltend zu machen. Das kann gleichzeitig mit der Antragstellung oder separat zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Diese Unterscheidung ist für Bürger:innen häufig nicht klar ersichtlich und führt zu einem Gefühl von „ständigen Anträgen“.

Der Antragsprozess kann exemplarisch am Rechtskreis Kinderzuschlag überarbeitet und später auf andere Rechtskreise ausgeweitet werden. Dafür ist es sinnvoll, die Hauptleistung und das Bildungs- und Teilhabepaket als einen Prozess zu denken. Die folgenden Empfehlungen bestehen aus verschiedenen Ansatzpunkten und bringen unterschiedliche Aufwände mit sich.

Wer liest bis zum Ende weiter beim KiZ-Bescheid? [...] Der Hinweis auf BuT geht unter.

Mitarbeiter:in einer Familienkasse

Die Terminologien, wie z. B. kulturelle Teilhabe, sind schwer verständlich.

Mitarbeiter:in einer Familienkasse

Erfolgsfaktoren: Service-Kriterien helfen, den Prozess systematisch zu verbessern

  • Auffindbarkeit, Verständlichkeit und Prozess-Sicherheit: Der Zugang zur Leistung ist selbsterklärend und leicht zu finden; die Nutzer:innen verstehen schnell, welche Schritte sie erledigen müssen und erhalten dafür alle Informationen; sie werden zudem über den aktuellen Stand des Prozesses informiert.
  • Zugänglichkeit: Interaktionen sind verständlich, intuitiv und konsistent gestaltet; Services sind barrierefrei und diskriminierungsfrei; sie sind kanalübergreifend zugänglich und unabhängig von internen Strukturen gestaltet.
  • Begegnung auf Augenhöhe: Bürger:innen fühlen sich im Umgang respektiert und können darauf vertrauen, dass in ihrem besten Interesse gehandelt wird; ihre Lebenssituation wird empathisch berücksichtigt.
  • Transparenz, Verantwortungsübernahme und Lösungsorientierung: Entscheidungen sind verständlich begründet und konsistent; bei Fragen oder Schwierigkeiten ist Hilfe einfach zu finden und Lösungen werden gefunden.
  • Effiziente Erledigung von Anliegen: Sorgsamer Umgang mit Zeit und Ressourcen aller Beteiligten; Bürger:innen müssen so wenig Prozessschritte, Nachweise und Dateneingaben wie möglich machen, um ihr Ziel zu erreichen. Medienbrüche und separate Wege werden vermieden und Fristen sind bewältigbar.

Handlungsempfehlungen

3.a – KiZ-Bescheinigung für den BuT‑Antrag nutzerfreundlich und praxistauglich überarbeiten

Aktuell erhalten KiZ-Bezieher:innen mit dem Bewilligungsbescheid für den Kinderzuschlag eine Bescheinigung, die als Nachweis über den KiZ-Bezug bei der zuständigen BuT‑Verwaltung dient. Diese sollte so überarbeitet werden, dass sie für Eltern einfach verständlich und handlungsleitend ist. Zudem sollte sie alle Informationen enthalten, die die BuT‑Verwaltungen benötigen, um den Antrag zu bearbeiten, ohne weitere Informationen nachfordern zu müssen.

Unter anderem sollten folgende Aspekte verbessert werden:

  • Die Bescheinigung für den BuT‑Antrag sollte sich visuell vom Rest des KiZ-Bescheids abgrenzen, sodass den Nutzer:innen klar ist, dass es sich dabei um ein separates Dokument handelt. Möglichkeiten dafür sind eine extra Faltung und / oder die grafische Aufbereitung.
  • Eine Übersetzung in einfache und bürgernahe Sprache mit wenig Fachjargon erhöht die Verständlichkeit für eine breitere Nutzergruppe.
  • Es sollten alle für die BuT‑Verwaltungen relevanten Informationen auf der Bescheinigung enthalten sein. Aktuell fehlt z.B. das Geburtsdatum des Kindes.
  • Eine grafische Aufbereitung mit klarer, handlungsorientierter Informationshierarchie hilft, die Verständlichkeit zu erhöhen.
  • Auffindbarkeit der lokalen BuT‑Verwaltung vereinfachen, z.B. mit einem QR-Code, der einen „Zuständigkeitsfinder“ über den Portalverbund verlinkt (siehe Empfehlung 2.2).
  • Einen Verweis auf weitere Informationen zum BuT ergänzen: Hier sollte der Antragsprozess Schritt für Schritt erklärt werden, damit sich Antragsteller:innen im Prozess zurechtzufinden.
Entwurf einer überarbeiteten KiZ-Bescheinigung inklusive Informationsblatt als PDF herunterladen

Nächste Schritte

  • Überarbeitungsprozess mit der Familienkasse anstoßen.
  • Testen der überarbeiteten Version mit Nutzer:innen und BuT‑Verwaltungen vor dem Roll-out.
  • Möglichkeiten zur Stärkung der Ende-zu-Ende-Digitalisierung beim Kinderzuschlag prüfen.
  • Prüfung, ob rechtliche Anpassungen nötig sind, die die Datenweitergabe erlauben (z.B. Geburtsdatum und IBAN)

3.b – Informationen personalisieren bzw. Wegweiser zur Zuständigkeit bereitstellen

Das Finden der für BuT zuständigen Behörde ist eine Herausforderung. Die institutionelle Zuständigkeit ist je nach Kommune unterschiedlich und oft nicht selbsterklärend – häufig ist es das Sozialamt, oft die Stadtverwaltung, manchmal das Wohnungsamt oder das Jugendamt. Zudem unterscheiden sich die Zuständigkeiten je nach Rechtskreis der „Hauptleistung“. Eine personalisierte Anzeige der zuständigen Behörde an allen relevanten Stellen, z.B. im KiZ-Online-Antrag, wäre eine große Hilfe und eine Basis für Ende-zu-Ende digitalisierte Prozesse.

Die Sozialplattform bildet dies über XÖV Standards ab. Mit Hilfe des amtlichen Gemeindeschlüssels (AGS) bzw. Regionalschlüssels (ARS) – eine 8- bzw. 12-stellige Zahl zur eindeutigen Identifizierung von selbstständigen Gemeinden und gemeindefreien Gebieten in Deutschland – und dem Dienstverzeichnis der öffentlichen Verwaltung (DVDV) wird abgefragt, über welche digitalen Schnittstellen eine Gemeinde verfügt. Siehe Visualisierung vom Datenaustausch. Leider ist das Dienstverzeichnis nicht immer aktuell gepflegt, wodurch die Nutzung nicht lückenlos funktioniert. Auch über den Portalverbund soll entsprechend der Vorgaben aus dem Onlinezugangsgesetz (OZG) (vgl. § 1a OZG) eine interoperable Infrastruktur bereitgestellt werden, die über einen gemeinsamen Leistungskatalog (LeiKa) auch das Suchen und Finden zuständiger Stellen und Anträge erleichtert. Diese Elemente könnten stärker für eine bessere BuT-Umsetzung ertüchtigt und genutzt werden.

Nächste Schritte

  • Prüfen, welche bestehenden Komponenten (Standards, Infrastruktur) genutzt oder ertüchtigt werden können, um im Kontext von BuT‑Leistungen die Auffindbarkeit technisch zu verbessern.
  • Einbindung von übergreifenden und/oder regionalen Zuständigkeitsfindern für BuT an relevanten Touchpoints.
  • Gezielte Verbesserung der Datenqualität, z.B. die Adressdaten der für BuT zuständigen lokalen Verwaltungen sowie in den relevanten Leistungskatalogen (FIM-Bausteine).

3.c – Möglichkeiten eines „Kombi-Antrags“ für KiZ und BuT evaluieren

Laut der Bundesagentur für Arbeit wird der Kinderzuschlag bereits zu ungefähr 45% online beantragt. Um Medienbrüche mit Blick auf die sich anschließende Beantragung von BuT zu reduzieren, kann die digitale KiZ-Antragsstrecke um den BuT‑Antrag (optional) erweitert werden. Die für BuT relevanten Informationen würden dann mit Einwilligung der Nutzenden an die zuständige BuT‑Verwaltung weitergeleitet werden. Folgende Punkte sind dabei zu beachten:

  • Für die Nutzenden wird insbesondere dann der Aufwand reduziert, wenn ebenfalls direkt abgefragt wird, welche der BuT-Leistungen sie in Anspruch nehmen wollen. Das heißt, dass alle BuT‑Leistungen kurz erklärt und abgefragt werden sollten.
  • Es muss Klarheit dahingehend hergestellt werden, dass der BuT-Antrag nicht von der Familienkasse bearbeitet wird, und dass Einzelleistungen auch später noch beantragt werden können und dafür die BuT‑Verwaltung zuständig ist. Die User Experience müsste hier besonders sorgfältig gestaltet und getestet werden, um Verwirrung zu reduzieren und Fallback- Lösungen anzubieten, damit die Familienkassen nicht mit BuT‑Anfragen überhäuft werden. Eine Lösung dafür wäre ein digitales BuT‑Dashboard (siehe Empfehlung 4.2.)
  • Der BuT‑Antrag kann der lokalen Verwaltung zuerst niederschwellig als PDF in ein E‑Mail-Sammelpostfach zugestellt werden, und in einer späteren Ausbaustufe mit Hilfe einer Schnittstelle übertragen werden. Eine Voraussetzung dafür sind die eindeutige Zuordnung der zuständigen Stellen sowie eine übergreifende Nutzung (bestehender) Datenstandards.
  • Entsprechend der aktuellen Rechtsgrundlage müssen Nutzer:innen für das Weiterleiten von Sozialdaten ihre Einwilligung geben. Hier kann auf bekannte User-Experience-Muster zurückgegriffen werden, um Einfachheit und Transparenz zu gewährleisten (z.B. Vergleich mit Newsletter-Anmeldung).

Nächste Schritte

  • Prototypische Ausarbeitung eines digitalen KiZ-BuT‑Kombi-Antrags
  • Pilotieren der technischen Umsetzung mit einem Sammelpostfach
  • Testen mit Nutzer:innen und Verwaltungsmitarbeiter:innen – ist das wirklich eine Verbesserung oder findet der Bruch in der Nutzungsreise einfach woanders statt?
  • Machbarkeitsprüfung des Datenstandards XSozialBasis, ggf. Weiterentwicklung des Standards
  • Technische Prüfung der Möglichkeiten eines Datenaustauschs über eine Schnittstelle (API) zwischen Familienkasse und BuT‑Verwaltungen
  • Entwicklung eines schrittweisen Umsetzungsplans (z.B. mit Pilot-Kommunen)
  • Rechtliche Prüfung der datenschutzrechtlichen Fragen sowie zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der Entgegennahme der BuT-Anträge durch die Familienkasse

3.d – Digitale BuT‑Anträge verbessern

Die formalen Anforderungen an einen BuT‑Antrag im Rechtskreis KiZ sind überschaubar, weshalb sich auch sehr simple Formulare dafür eignen. Trotzdem bieten viele BuT‑Verwaltungen keine Online-Formulare für den BuT‑Antrag bzw. die Geltendmachung von BuT-Ansprüchen an. Dies liegt häufig an der eingeschränkten digitalen Infrastruktur in den lokalen Behörden, z.B. mit Blick auf Fachverfahren oder auf die fehlende technologische Basis wie etwa offene Schnittstellen (APIs).

Über die Sozialplattform wird ein BuT‑Antrag als Einer für Alle-Leistung (EfA) im Sinne des OZG zur Nachnutzung für die Kommunen bereitgestellt. Dieser Online-Antrag wird bisher jedoch nur wenig genutzt. Eine erste Evaluation der Antragsstrecke im Rahmen dieses Projekts hat eine Vielzahl an Herausforderungen in der Nutzung aufgezeigt.

Ein nutzbarer und anschlussfähiger Online-Antrag sollte folgende Funktionen mitbringen:

  • Niedrige Login-Hürden: Die auch auf der Sozialplattform genutzte BundID stellt für viele Nutzende eine Hürde dar. BuT‑Leistungen können grundsätzlich auch formlos beantragt werden. Daher ist es nicht erforderlich, online höhere Anforderungen an den Identitätsnachweis zu stellen als bei anderen Antragskanälen. Zudem können möglicherweise Chancen für eine verbesserte online Identifikation durch die ab 2027 zur Verfügung stehende European Digital Identity-Wallet (kurz EUDI-Wallet) genutzt werden.
  • Einfaches Speichern ermöglichen: z.B. über eine Download/Upload-Funktion (ohne Login) oder mit einem Account (z.B. falls der Antrag über eine zentrale Plattform gestellt wird). Dies ist bei der Sozialplattform möglich, aber nur über BundID.
  • Erhalt bestätigen & Transparenz schaffen: Nutzer:innen wollen wissen, dass ihr Antrag angekommen ist und was als Nächstes passiert.
  • Medienbrüche reduzieren: Wenn möglich, sollte der Antrag aus dem Formular direkt übermittelt werden können und nicht als PDF gespeichert oder ausgedruckt werden müssen.
  • Bürgernahe Sprache: Auch hier gilt es, Fachjargon zu reduzieren.
  • Erwartungskonforme Interaktionsmuster nutzen und konsistent anwenden: Wenn möglich, auf bekannte UX-Muster zurückgreifen, um die Nutzung selbsterklärend und einfach zu machen.

3.e – Wiederholungsanträge vereinfachen und Bezugszeiträume flexibilisieren

Durch die verschiedenen Antragsschritte und die zusätzliche Geltendmachung von BuT oft bei einer anderen Behörde sowie durch die Abhängigkeit von der „Hauptleistung“ entsteht für Eltern – insbesondere wenn sie mehrere Kinder haben – ein hoher und wiederkehrend zu leistender Aufwand. Dies wird durch den sechsmonatigen Bewilligungszeitraum im Kinderzuschlag zusätzlich verstärkt. Im Kontext des kostenlosen Mittagessens können dadurch insbesondere bei langen Bearbeitungszeiträumen Lücken entstehen, in denen Kinder ggf. nicht vom kostenlosen Mittagessen profitieren oder die Eltern die Kosten dafür vorstrecken müssen.

Eine Digitalisierung der Antragsstrecken und der Geltendmachung der Ansprüche (siehe 4.2. BuT‑Dashboard) kann helfen, diesen Aufwand zu reduzieren, indem Daten gespeichert und wiederverwendet werden können – insbesondere bei Wiederholungsanträgen.

Ein Datenaustausch zwischen Familienkassen und BuT‑Verwaltungen (siehe 3.2. Datenaustausch & 2.3 Kombi-Antrag) könnte zudem eine Automatisierung des Weiterbezugs von BuT‑Leistungen unter bestimmten Voraussetzungen ermöglichen.

Außerdem sollte geprüft werden, ob und inwiefern eine Flexibilisierung des BuT‑Bewilligungszeitraums hilfreich und rechtlich möglich wäre. Viele BuT‑Leistungen, wie z.B. das kostenlose Mittagessen, sind unmittelbar in den Schulalltag integriert. Dem könnte Rechnung getragen werden, indem die Leistung für das gesamte laufende oder kommende Schulhalbjahr bewilligt wird, auch wenn der KiZ-Bezug während des Schulhalbjahres ausläuft. Dadurch könnte eine unerwartete Unterbrechung des Mittagessens für die Kinder verhindert und Entlastungen für Eltern, Schulen und BuT‑Verwaltungen realisiert werden.

3.f – Antragserfordernis im Rechtskreis BKGG erlassen

Verzögerungen bei der Hauptleistung sind ein Problem und sorgen für Lücken. Beim KiZ ist das wirklich eine Katastrophe. Das Antragserfordernis sollte abgeschafft werden.

Mitarbeiter:in Inder BuT-Verwaltung

Aktuell müssen BuT‑Leistungen im Rechtskreis Kinderzuschlag neben dem Antrag auf die „Hauptleistung“ zusätzlich beantragt werden. Dieses Antragserfordernis ist vor allem auf die unterschiedlichen Verwaltungsebenen zurückzuführen – der KiZ liegt bei der Familienkasse auf Bundesebene; die Umsetzung der BuT‑Leistungen liegt in der Verantwortung kommunaler Träger.

Im Rechtskreis SGB II wird der Antrag auf BuT konkludent mit dem Antrag auf die „Hauptleistung“ gestellt. Dies hat den Vorteil, dass die Jobcenter bestimmte, z.B. pauschale BuT-Leistungen direkt ausbezahlen können. Dazu zählt aktuell der Schulbedarf. Eine Einführung des konkludenten Antrags im BKGG ist insbesondere dann sinnvoll, wenn ein entsprechender Datenaustausch zwischen den Verwaltungsebenen geschaffen wurde. Aber auch ohne digitalisierten Datenaustausch ermöglicht der Verzicht auf das Antragserfordernis es den einzelnen Kommunen, ihre Prozesse niederschwelliger zu gestalten. Insbesondere die Wiederholungsanträge für BuT können dadurch wegfallen.

Geben Sie uns Feedback zu diesem Handlungsfeld

Sie haben Feedback, Fragen oder Interesse an einem Austausch? Wir freuen uns über Ihre E‑Mail:

but@digitalservice.bund.de

4. Handlungsfeld

Digitalisierung der BuT‑Verwaltungsprozesse

Der Verwaltungsaufwand des Bildungs- und Teilhabepakets ist im Vergleich zum Leistungsvolumen relativ hoch. Beim BuT handelt es sich um Bedarfe, die zusätzlich zu den Regelbedarfen der Existenzsicherung dienen, weshalb die meisten Leistungen in diesem Bedarfspaket spitz abgerechnet werden, mit Ausnahme der Unterstützung für den Schulbedarf und des Beitrags zur sozialen und kulturellen Teilhabe. Für das Mittagessen ist der Abrechnungsaufwand besonders hoch und fällt kontinuierlich an. Hinzu kommt, dass bei den BuT-Leistungen neben den Leistungsberechtigten und der Verwaltung häufig noch Dritte am Verfahren beteiligt sind. Das sind die Anbieter von Leistungen, die oft über Gutscheine mit der Verwaltung abrechnen, z.B. die Caterer für das Mittagessen, die Sportvereine für den Teilhabebetrag oder die Nachhilfeinstitute bei der Lernförderung. Eine weitere Herausforderung für die BuT‑Verwaltungen sind die Statistik-Anforderungen von Ländern und Bund. Durch die zum Teil analogen Prozesse und fehlende Datenstandards sind die Daten qualitativ schlecht und die Aufwände zur Erstellung der Statistiken hoch.

Einige Kommunen greifen hierfür auf sogenannte „Pass-Systeme“ zurück, um sowohl den eigenen Verwaltungsaufwand zu reduzieren als auch den Leistungsbezug für die Bürger:innen zu vereinfachen. Dabei dominieren aktuell zwei Anbieter den Markt: die Bildungskarte von Pluxee und das BuT‑Konto von Syrcon. Beide bieten ähnliche Funktionen an, die das Zusammenspiel von Behörde, Leistungsanbieter und Leistungsbezieher:innen orchestrieren und die Abrechnung vereinfachen. Die beiden Anbieter unterscheiden sich im Wesentlichen in der Integrationstiefe in die kommunalen Fachverfahren.

Übergreifend wurde deutlich, dass sich kommunale Leistungsträger wie die BuT‑Verwaltungen insbesondere bei der Digitalisierung Unterstützung wünschen, nicht zuletzt auch durch den Bund. Denn während die kommunale Eigenverantwortung beim Leistungsvollzug es etwa ermöglicht, auf lokale Besonderheiten Rücksicht zu nehmen, steht sie nicht selten einer effektiven Digitalisierung im Weg. Komplexe Digitalisierungsvorhaben erfordern nicht nur übergreifende Plattformen, Standards und Schnittstellen, sondern sind für die kommunalen Haushalte auch finanziell schwer zu stemmen.

Insbesondere im Kontext des sogenannten Deutschland-Stacks werden aktuell Konzepte erarbeitet, wie der Bund Plattformen und Komponenten über föderale Verwaltungsebenen hinweg bereitstellen kann. Das Bildungs- und Teilhabepaket kann als vergleichsweise kleine Leistung ein geeignetes Beispiel bieten, um in einem überschaubaren Rahmen Komponenten bereitzustellen. Die unten beschriebenen Konzepte können zudem auch in anderen Sozialleistungen nachgenutzt werden, etwa um Mehrbedarfe oder Leistungen insgesamt abzurechnen.

Man kriegt bei steigenden Fallzahlen ja nicht automatisch mehr Personal. Wir wollen einfach wieder den Normalbetrieb erreichen [Das Abrechnungsteam wird aktuell um 100% durch Springer aufgestockt]. [...] Die Einführung [eines Abrechnungssystems] ist eigentlich alternativlos.

Mitarbeiterin einer BuT-Verwaltung

[Das BuT Dashboard] finde ich gut. Man sieht, dass es in Bearbeitung ist. Oder auch der Haken. Gut dass man die Höhe und Auszahlung gleich auf den ersten Blick sieht.

Die Köchin
Teilnehmerin der Elterngespräche

Erfolgsfaktoren

  • Entwicklung der Softwarelösung entlang des Servicestandards
  • Einbettung in die föderale IT-Architektur und bestehende Strukturen (FITKO, govdigital) sowie den Aufbau eines Deutschland-Stacks
  • Evaluation bestehender relevanter Softwareprodukte zur Nachnutzung, z.B. Kulturpass

Handlungsempfehlungen

4.a – Softwarekomponente zur vereinfachten Abrechnung von BuT‑Leistungen bereitstellen

Für BuT‑Verwaltungen ist die Unterstützung bei den Abrechnungsprozessen die ausschlaggebende Funktionalität, weshalb BuT‑Systeme eingeführt werden. Folgende Funktionen sind dabei zentral:

  • Ein fiktives Guthaben ist das zentrale Werkzeug des Systems und ermöglicht es, dass Leistungsanbieter (z.B. Caterer für das Mittagessen oder Nachhilfeanbieter für Lernförderung) unmittelbar abrechnen können können, solange für die betreffenden Bürger:innen das entsprechende Guthaben vorhanden ist.
  • Eine aggregierte Abrechnung pro Zahlungszyklus (z.B. monatlich oder vierzehntägig).
  • Hinweise und Aufforderung zur Prüfung bei Abweichungen (automatisierte Plausibilitätsprüfung).
  • Export von Statistiken für Land, Bund und Anfragen.
  • Rollenmanagement für Verwaltung, Leistungsanbieter und BuT‑Berechtigte: Die Leistungsanbieter können sich potenziell selbst registrieren, während die BuT‑Berechtigten von der Verwaltung angelegt werden.
  • Rechtskreisübergreifende Identifikationsnummer innerhalb des BuT-Systems für BuT-Berechtigte

Diese Funktionen können entweder über eine Webanwendung genutzt oder über Schnittstellen in die Fachverfahren der Verwaltung integriert werden. Letzteres bringt zusätzliche Vorteile für die etablierten Prozesse mit sich, ist jedoch aufwendiger und teurer in der Entwicklung. Webanwendungen bringen eine hohe Flexibilität, Sicherheit und Entwicklungsgeschwindigkeit mit. Sie sind kompatibel mit allen Betriebssystemen und immer auf dem neuesten Stand, da sie nicht lokal installiert und gewartet werden müssen. Auch die Stadt Hamm, die schon seit der Einführung von BuT eine Bildungskarte nutzt, arbeitet zum Beispiel nach wie vor mit einer Webanwendung.

Nächste Schritte

  • Gemeinsame Beschreibung von Soll-Prozessen mit BuT‑Verwaltungen, Familienkasse und Leistungsanbietern bei Nutzung eines Abrechnungsmoduls & Integration in bestehende Verfahren
  • Definition des konkreten Funktionsumfangs inklusive Ausbaustufen in Kollaboration mit BuT‑Verwaltungen und Familienkasse
  • Prüfung von nachnutzbaren oder Entwicklung neuer Open-Source-Software-Komponenten
  • Identifikation einer kritischen Anzahl von Kommunen & BuT‑Verwaltungen für eine Pilotierung
  • Prüfung einer möglichen Einbettung in den D‑Stack und potentieller Finanzierungs- und Bereitstellungsmöglichkeiten
  • Umsetzung und Roll-Out in ausgewählten Kommunen als Best Practice

4.b – Ein Dashboard für BuT‑Berechtigte entwickeln, aber keine BuT-spezifische Karte

Darüber hinaus kann ein BuT‑System zusätzliche Vorteile für die Leistungsempfänger:innen ermöglichen. Häufig wird dies auch als BuT‑ oder Teilhabe-App verstanden. Über das fiktive Guthaben können Nutzer:innen in einem Dashboard ihre Leistungen einsehen und sie bei Bedarf beziehen. Ein solches Dashboard kann daher als eine Erweiterung des oben beschriebenen Abrechnungsmoduls verstanden und in einem zweiten Schritt eingeführt werden.

Im Kontext von Pass-Systemen ist häufig von Bildungskarten die Rede und einige Kommunen händigen den BuT‑Berechtigten physische Karten aus. Diese sind meistens nicht mehr als ein Träger für eine eindeutige Identifikationsnummer und haben keine zusätzlichen Funktionen. In der Recherche wurde deutlich, dass im Kontext von BuT die Nachteile einer physischen Karte sogar überwiegen. Ein wichtiger Punkt hier ist das Stigmatisierungsrisiko, das mit einer BuT‑spezifischen Karte einhergeht und die Kinder als Sozialleistungsbeziehende kennzeichnet. Zudem sind die meisten aktiven BuT‑Bezieher:innen Kinder im Kita- und Grundschulalter. Dies bringt praktische Herausforderungen im Umgang mit Wertsachen mit sich. Karten können verloren oder vergessen werden. Zudem sind die Karten meistens nicht mit Namen oder einem Bild versehen, was das Auseinanderhalten der Karten bei mehreren Kindern (z.B. innerhalb einer Familie, einer Kita-Gruppe oder in Schulklassen) stark erschwert.

Wenn die BuT‑Berechtigung mit einer existierenden Karte verknüpft werden kann, können diese Probleme reduziert werden. Dabei kann es sich um einen Schülerausweis, Stadt-Pass oder, wie im Koalitionsvertrag skizziert, eine Kinderkarte, die für alle kindergeldberechtigten Kinder ausgestellt wird, handeln. Auch hier ist eine sorgfältige Kosten-Nutzen Analyse zu empfehlen.

Möglicher Funktionsumfang eines digitalen BuT‑Systems

Nächste Schritte

  • Vernetzung mit bestehenden bzw. geplanten Initiativen und Einbringen unserer Erkenntnisse in die geplante Machbarkeitsstudie zur Kinderkarte oder einer geplanten BuT‑ bzw. Teilhabe-App (Koalitionsvertrag & KSR-Empfehlungen)
  • Definition des konkreten Funktionsumfangs einer (technischen) Lösung inklusive Ausbaustufen und Testen dieser mit Endnutzer:innen
  • Technische Architektur entwickeln und darstellen, im engen Austausch mit BuT‑Verwaltungen
  • Ableitung und Priorisierung von technischen, organisatorischen, rechtlichen und finanziellen Voraussetzungen für ein BuT‑Dashboard
  • Planung eines Piloten

Geben Sie uns Feedback zu diesem Handlungsfeld

Sie haben Feedback, Fragen oder Interesse an einem Austausch? Wir freuen uns über Ihre E‑Mail:

but@digitalservice.bund.de

5. Handlungsfeld

Rechtliche Rahmenbedingungen für den BuT‑Bezug verbessern

Die Bedarfe für Bildungs- und Teilhabeleistungen sind auf bundesrechtlicher Ebene in § 28 SGB II geregelt. Die anderen Rechtskreise, die einen Anspruch auf BuT auslösen, beziehen sich ebenfalls darauf. Im Kontext der Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder entstehen neue Rahmenbedingungen, in denen die BuT‑Leistungen bezogen werden. Dies gilt insbesondere für das kostenlose Mittagessen als Dreh- und Angelpunkt der Ganztagsschule oder des Hortes. Vor diesem Hintergrund sollten die Rechtsgrundlagen in § 28 Abs. 6 SGB II (respektive § 34 Abs. 6 SGB XII) an die heutigen Gegebenheiten angepasst und gleichzeitig Potenziale zum Bürokratieabbau realisiert werden.

Handlungsempfehlungen

5.a – Mittagessen auch in den Ferien über BuT abdecken

Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung bezieht sich nicht nur auf die Schultage, sondern gilt auch während der Ferienzeit – ausgenommen von maximal vier Wochen Schließzeit pro Jahr (siehe Artikel 1, 3. Ganztagsförderungsgesetz). Für die Ermittlung des monatlichen Bedarfs an kostenlosem Mittagessen über das BuT ist jedoch die Anzahl der Schultage zugrunde zu legen. Hier besteht ein Widerspruch zwischen der Regelung des kostenlosen Mittagessens und der Inanspruchnahme der Ganztagsbetreuung.

Eine kursorische Recherche zeigt, dass Kommunen bereits Wege gefunden haben, um die BuT‑Leistung Mittagessen auch in der Ferienbetreuung anzubieten, z.B. durch eigene Richtlinien wie die Ferien-Mittagessen-Richtlinie in der Stadt Chemnitz oder durch eine extensive Auslegung des Begriffs Schultage, die auch die Ferienbetreuung einschließen.

In den Empfehlungen der Bundesratsausschüsse im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Starke-Familien-Gesetz (BR Drucks. 17/1/19, S. 11, 13) wurde ebenfalls bereits gefordert, den Begriff „Schultage“ in Abs. 6 S. 3 durch „Schul- und Ferientage“ zu ersetzen, um zu erreichen, dass auch in Ferienzeiten das Mittagessen erfasst sein soll, wenn eine gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in den Ferien stattfindet. Dies wurde vom Bundesrat in dessen Stellungnahme übernommen (BR Drucks. 17/19 (B), S. 10, 12.). Damals lehnte die Bundesregierung diese Forderung ab, mit der Begründung, dass das kostenlose Mittagessen im Rahmen des BuT gemeinschaftlich eingenommen werden und in schulischer Verantwortung liegen muss und dies während der Ferien nicht gegeben ist. Mit Blick hierauf scheint eine extensive Auslegung des Begriffs „Schultage“ eindeutig dem gesetzgeberischen Willen zuwider zu laufen.

Im Kontext des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Schulkinder haben sich die Rahmenbedingungen jedoch geändert und eine Anpassung der Rechtsgrundlagen ist angebracht. Dadurch wird sichergestellt, dass die Ganztagsbetreuung sozialgerecht über alle Einkommensstufen hinweg in Anspruch genommen werden kann.

Eine weiterer Ansatz könnte in der Unterscheidung der BuT-Leistungen in „Bildungs-“ oder „Teilhabe-“Leistungen bestehen, insofern die Einordnung des Mittagessens als Bildungsleistung eben eine Teilnahme in den Ferien im Rahmen von BuT ausschließt. Denn wenngleich das Mittagessen im schulischen Kontext eine wichtige Funktion erfüllt, indem es etwa den Verbleib in der Ganztagsschule ermöglicht, die Kommunikation und soziale Interaktion im schulischen Kontext fördert und die Konzentrationsfähigkeit für den Nachmittagsunterricht sichert, erfüllt es auch eine maßgebliche Funktion zur sozialen Teilhabe, indem es soziale Ausgrenzung verhindert und Inklusion in Peer-Gemeinschaften ermöglicht - gerade in Ferienzeiten, in denen ansonsten das Risiko für fehlende soziokulturelle Teilhabe erhöht ist.

5.b – Aufwand und Nutzen der Prüfung der Kooperationsverträge evaluieren

Zudem sieht § 28 Abs. 6 SGB II vor, dass das Mittagessen in schulischer Verantwortung liegen muss, um als BuT‑Leistung anerkannt zu werden. Wenn die Verpflegung durch einen anderen Träger organisiert wird – z.B. einen Hort – müssen entsprechende Kooperationsverträge geschlossen werden. Es soll sichergestellt werden, dass die Mittagsverpflegung gemeinschaftlich abläuft und die Verzahnung mit dem Schulalltag gewährleistet ist. In der Praxis ist die Ganztagsbetreuung durch (kommunale) Tageseinrichtungen außerhalb der Schule jedoch keine Ausnahme, sondern in vielen Bundesländern die Norm. Häufig werden Kooperationsverträge zwischen Schulen und Horten oder anderen Trägern vereinbart, um die pädagogische und organisatorische Zusammenarbeit klar zu regeln - zum Beispiel auch im Hinblick auf das Mittagessen. Hier wurde darauf aufmerksam gemacht, dass die Vereinbarung solcher Kooperationsvereinbarung zu Bürokratieaufwänden führen kann. Insbesondere vor dem Hintergrund des eingeführten Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung wird zudem teilweise eine zunehmende Relevanz (kommunaler) Träger zur Erfüllung des Anspruchs erwartet. Hier könnten dementsprechend mögliche Vereinfachungen geprüft werden, um das Kriterium der schulischen Verantwortung des Mittagessens zu gewährleisten.

Nächste Schritte

  • Aufwand-Nutzen-Evaluation der Kooperationsverträge und (rechtliche) Alternativen des Nachweises des Mittagessens in schulischer Verantwortung prüfen
  • Template und Anforderungen an die Verträge bereitstellen, um den Aufwand für Schulen und Träger zu reduzieren

5.c – Leitlinien für die rechtliche Auslegung der BuT-Leistungen erarbeiten

Wir wollen uns darauf verlassen können, dass wir rechtssicher handeln. Es gibt Kommunen, die versuchen alles abzulehnen [z.B. bei der Lernförderung]. Da braucht es bundeseinheitliche Vorgaben.

Mitarbeiter:in in der BuT-Verwaltung

Die in den BuT-Verwaltungen zu bearbeitenden Lebenssachverhalte sind sehr unterschiedlich. Rechtliche Fragen zu klären, kostet die Kommunen Zeit. Jede Kommune recherchiert und entscheidet eigenständig, obwohl viele Sachverhalte und Rechtsfragen sich wiederholen und sich überall stellen. Dies führt zu unterschiedlichen Entscheidungen gleicher Sachverhalte zwischen den Kommunen. Auch entscheidet sich die Kommune im Zweifel für die (rechts-)sichere Option.

Der Bund hat im Rahmen seiner Gesetzgebungszuständigkeit die notwendige Autorität, um die lokale Verwaltung zu überzeugen und eine bundeseinheitliche Leistungsgewährung herbeizuführen. Gerichtsurteile können dies unterstützen. Leitlinien bzw. Empfehlungen, wie etwas ausgelegt wird, sparen auf lokaler Ebene Zeit. Beispiele:

  • Braucht es eine Schulbescheinigung? In bestimmten Altersgruppen wäre sie aufgrund der bestehenden Schulpflicht vermutlich verzichtbar (7-15 Jahre).
  • Müssen Aufwendungen für die soziale und kulturelle Teilhabe nachgewiesen werden und wenn ja, wie genau? Welche Aufwendungen werden berücksichtigt? Hier scheinen unterschiedliche Auslegungen auf kommunaler Ebene zu bestehen.

Geben Sie uns Feedback zu diesem Handlungsfeld

Sie haben Feedback, Fragen oder Interesse an einem Austausch? Wir freuen uns über Ihre E‑Mail:

but@digitalservice.bund.de

6. Handlungsfeld

Überlegungen zu strukturellen Lösungsansätzen

Die oben beschriebenen Lösungsvorschläge sind auf Basis der Annahme erarbeitet worden, dass die Regelungen zu BuT (§ 28 SGB II) unverändert bleiben. Gleichwohl hat sich in der Recherche, und insbesondere den zahlreichen Interviews mit verschiedenen beteiligten Akteuren, gezeigt, dass auch strukturelle Ansätze zur Verbesserung eines kostenlosen Mittagessens häufig befürwortet wurden.

Ab der Schulzeit beginnt das, dass Kinder sich Gedanken darüber machen, ob sich die Eltern ein Mittagessen leisten können.

Mitarbeiter:in eines Verpflegungsanbieters

Meine Tochter hat mir das erzählt. Die Freundin ist nicht beim Mittagessen angemeldet. Sie saß neben ihr und durfte das Essen nicht essen. Nein, lieber wegschmeißen, anstatt es ihr zu geben. Ein Typ von der Küche kam und sagte, sie darf das nicht. So etwas finde ich unter aller Sau!

Die Netzwerkerin
Teilnehmerin der Elterngespräche

Handlungsempfehlungen

6.a – Kostenloses Mittagessen außerhalb von BuT ermöglichen

Ob aus der Perspektive der betroffenen Eltern, der BuT‑Verwaltungen, der beteiligten Schulen, der Leistungsanbieter oder auch der Wissenschaft oder Beratungsstellen: Von fast allen Seiten wurde angeregt, das Angebot eines kostenlosen Mittagessens für alle Kinder auf anderen Wegen, z.B. eine infrasktrukturelle Förderung, zu ermöglichen. Dadurch würden nicht nur hohe Bürokratiekosten für relativ kleine Beträge sowohl für Eltern als auch Verwaltungen und Unternehmen eingespart; auch könnte dadurch das Mittagessen einfacher als integraler Bestandteil des Schul- und Kitaalltags eingeplant und organisiert werden. Durch eine Einbettung in den Rhythmus des Schulalltags kann die Qualität der Essenssituation und die Wahrnehmung durch die Kinder deutlich verbessert werden. Initiativen einzelner Länder wie Berlin oder auf kommunaler Ebene durch zusätzliche finanzielle Förderungen zeigen, dass diese Bedeutung des Mittagessens politisch bereits aufgegriffen wurde.

6.b – BuT‑Leistungen neu strukturieren

Auch eine konzeptionelle Überarbeitung des BuT‑Leistungspakets könnte hier in Erwägung gezogen werden. Da die BuT‑Leistungen unterschiedliche Leistungsarten umfassen (z.B. Mittagessen in der Schule, Unterstützung bei Sportvereinen (Teilhabeleistungen), finanzielle Unterstützung für Nachhilfe, pauschalierte Leistungen für Schulmaterialien, etc.), könnte eine Neusortierung bzw. -organisation sinnvoll sein. Dies würde auch eine Neuregelung des kostenlosen Mittagessens erlauben. Dabei könnten unterschiedliche Merkmale oder Kategorien bei einer Neustrukturierung der Leistungen angelegt werden:

  • Unterscheidung nach Pauschalierung oder Spitzabrechnung: Der Schulbedarf ist schon heute pauschal und auch die Höhe des Teilhabebetrags wird unabhängig von den Kosten im Einzelfall ausgezahlt. Eine Pauschalierung ist jedoch für Leistungen, die unregelmäßig anfallen oder sich in den Kosten stark unterscheiden, nicht sinnvoll, weil dann nicht mehr gewährleistet ist, dass der individuelle Bedarf gedeckt werden kann.
  • Unterscheidung nach Antragsnotwendigkeit: Für bestimmte Leistungen wie Nachhilfe ist ein Antrag notwendig.
  • Unterscheidung nach Ort der Inanspruchnahme: Leistungen wie das Mittagessen oder Schulreisen und -ausflüge sind unmittelbar an die Schule oder die Tagesbetreuung gekoppelt, während andere Leistungen wie der Teilhabebetrag eher die Freizeit betreffen.

6.c – Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Verwaltungsorganisationsmodelle berücksichtigen

Eine wiederkehrende Herausforderung bei der Umsetzung der BuT‑Leistungen – auch über den Rechtskreis BKGG hinaus – ist die Organisation der BuT‑Umsetzung innerhalb der zuständigen Kommunen. Hier wurde deutlich, dass es sehr vielfältige Organisationsformen und Zuständigkeitsregelungen gibt und dass keine Zuständigkeitsorganisation von BuT über die verschiedenen Rechtskreise hinweg eindeutig zu bevorzugen ist. Allerdings können zwei grundsätzliche Prinzipien unterschieden werden: Entweder wird eine Nähe von BuT zur Hauptleistung priorisiert oder eine Bündelung des BuT‑Vollzugs über die verschiedenen Rechtskreise hinweg. Beide Organisationsprinzipien bringen für die Leistungsbeziehenden, die Verwaltung und die Leistungsanbieter sowohl Vor- als auch Nachteile mit sich.

Für die unterschiedlichen Organisationsmodelle können spezifische Erfolgsfaktoren festgehalten werden, die die jeweiligen Nachteile minimieren können und zu einer erfolgreichen Umsetzung beitragen. Während bei einer Bündelung des BuT‑Vollzugs z.B. die Zusammenarbeit, Kommunikation auch der Datenaustausch zwischen den beteiligten Verwaltungseinheiten kritisch ist, ist bei einem BuT‑Vollzug bei der Hauptleistungsstelle wichtig, dass übergreifende Leitlinien für den Bezug bestehen, um Einheitlichkeit für Leistungsanbieter als auch Leistungsbeziehende, z.B. bei einem Rechtskreiswechsel, zu garantieren.

Vereinfachte Darstellung der prinzipiellen BuT-Organisationsmodelle

Geben Sie uns Feedback zu diesem Handlungsfeld

Sie haben Feedback, Fragen oder Interesse an einem Austausch? Wir freuen uns über Ihre E‑Mail:

but@digitalservice.bund.de

Handlungsempfehlungen geordnet nach Abstimmungsaufwand und Zeithorizont

Was acht Eltern über Bildung und Teilhabe denken

Wir haben mit acht Eltern von Kindern in der Grundschule gesprochen, die für ihre Familien Kinderzuschlag und BuT beziehen. Den Kontakt zu den Eltern hat eine Agentur hergestellt. Die Auswahl der Eltern ist nicht repräsentativ.

Auch viele BuT-Beziehende verstehen die Leistung nicht ganz

  1. Es ist oft unklar, dass sie Anspruch haben und weshalb.
  2. Viele kennen nur einen Teil der BuT-Leistungen.
Ich dachte immer, das [BuT] steht nur Bürgergeldempfängern zu.
 Ich wusste das gar nicht.

Die Frührentnerin

Wir starten gerade einen Versuch einer Marketing-Welle. Die Schulsekretariate bekommen ein Infoschreiben mit QR‑Code zur Anmeldung. Die Mitarbeit der Schulen ist unterschiedlich gut. Ein Großteil der Schulen ist es egal, wie viele [an BuT] teilnehmen.

Verband deutscher Kita- und Schulverpflegung

Wenn die Kinder in die Schule kommen, gibt es so viele Infos. Manches bekommt man nur über Elterngespräche mit. Das finde ich kompliziert, besonders bei vielen Kindern. Auch wenn man die Prozesse kennt.

Die Köchin

Wer liest bis zum Ende weiter beim KiZ-Bescheid? [...] Der Hinweis auf BuT geht unter.

Mitarbeiter:in einer Familienkasse

Die Terminologien, wie z. B. kulturelle Teilhabe, sind schwer verständlich.

Mitarbeiter:in einer Familienkasse

Die Kombination von KiZ und BuT ist eine große Unterstützung

  1. Die BuT-Leistungen übersteigen manchmal sogar die Höhe der 
KiZ‑Leistungen.
  2. Insbesondere für Familien mit mehr als zwei Kindern ist BuT eine große Unterstützung.
  3. V.a. Mittagessen und Klassenfahrten sind eine Entlastung. Tagesausflüge sind weniger relevant, da komplizierter in der Abrechnung und oft nur kleine Beträge.
Die [4 Kinder] gehen alle Mittagessen. Die Kinder machen Klassenfahrten. 15€ monatlich die überwiesen werden; der Schulbedarf. Da bin ich schon froh darüber. Auch wenn der monatliche Kinderzuschlag niedrig ist.

Das Organisationstalent

Die Qualität ist in der Grundschule nicht gut gewesen. Es fiel uns schwer, das Geld zu zahlen [vor BuT]. Haben dann öfter zu Hause gegessen oder mehr in die Brotbüchse gepackt. Aber es war auf Dauer auch keine gute Lösung. Die Kritik wurde [vom Caterer] überhaupt nicht Ernst genommen oder teilweise auf die Schule geschoben. Wir hätten mehr bezahlt, wenn das Essen besser wäre.

Der Freiberufler

Der Bürokratieaufwand von KiZ und BuT ist hoch und Eltern sind für jegliche Entlastung dankbar

  1. Der Aufwand fällt insbesondere für Familien mit vielen Kindern ins Gewicht: 4 Kinder, 3 Schulen, 3 Ämter etc.
  2. Es sind überwiegend die Frauen, die sich um die Anträge kümmern. 
  3. Das Bedürfnis nach Prozesskontrolle ist unterschiedlich hoch – einige wollen jeden Schritt überblicken und verstehen, andere wollen einfach, dass es funktioniert.
Unmachbar ist es nicht, es ist vielleicht mal anstrengend, alle Unterlagen zusammenzukriegen, ohne was nachzureichen. Aber es ist machbar. Man bekommt ja auch etwas zurück. Deswegen ist es mir diese Mühe auch schon wert.

Die Köchin

Der Antrag war damals nicht ganz so easy. Es haben Unterlagen gefehlt. Es ging viel hin und her. Sind aber am Ball geblieben und es hat sich gelohnt.

Der Freiberufler

Von meiner Kindheit her kenne ich das kostenlose Mittagessen. Aber bei mir passt es ganz gut, selbst zu kochen, weil ich nachmittags arbeite. Vormittags einkaufen, mehr kochen, dass es auch später noch reicht.

Die Köchin

Digitalisierung in anderen Lebensbereichen ist die Messlatte

  1. Viele gehen von digitalem Datenaustausch aus, weshalb Mehrfacheinreichungen nicht nachvollziehbar sind.
  2. Nutzungsmuster von digitalen Klickstrecken (E-Commerce, Flugbuchungen, Banking etc.) dienen als Benchmark für die Verwaltung.
  3. Vor allem fehlende Prozesssicherheit (Transparenz und Klarheit über den aktuellen Status) stiftet Verwirrung.
  4. Eltern sind genervt, dass sie so viele Daten und Unterlagen immer wieder erneut abgeben müssen. Wundern sich, dass diese Daten nicht digital abgespeichert und lediglich aktualisiert werden können.
Bearbeitungszeiten sind gerade auch sehr hoch. Das Längste, was ich gewartet habe, waren 8 Monate. Das war letzten Sommer. Für mich ist das okay, aber ich kann mir vorstellen, dass das für andere schwieriger ist.

Das Organisationstalent

Ich musste das Geld vorstrecken, das war eine riesen Ausgabe. Ich habe nicht rechtzeitig erfahren, dass ich mich an eine neue, unbekannte Stelle wenden muss.

Die Perfektionistin

Es gab gemischte Erfahrungen. Es wurde sehr mit Nachdruck auf die Einhaltung der Fristen hingewiesen. Da war schon ein bisschen Druck dahinter. Die spätere Kommunikation war besser, weil sie wahrscheinlich vermerkt haben, [dass ich selbstständig erwerbend bin].

Der Freiberufler

Man muss immer mit Einschreiben schicken. Ich habe von einer Sachbearbeiterin gehört, dass sie die Anträge anschauen und wenn sie zu viel sind, schmeißen sie sie weg und sagen, es ist nie angekommen.

Die Netzwerkerin

Die acht Eltern

Der Pragmatische

  • Vater, arbeitet Vollzeit
  • Strukturierte Herangehensweise, aber seine Frau übernimmt einen Großteil der Anträge
  • Kochen den Kindern zu Hause manchmal sogar alternatives Essen

Die Perfektionistin

  • Alleinerziehende Mutter
  • Arbeitet als Buchhalterin in der VHS (regulär 20 h/Woche, meistens mehr)
  • Sehr strukturiert
  • Ist vom Bürgergeld zum Kinderzuschlag gewechselt
  • Bei möglichen Fehlern ist ihr der persönliche Kontakt sehr wichtig

Die Köchin

  • Arbeitet Teilzeit ab 15 Uhr in einer Apotheke; Mann arbeitet Vollzeit im Homeoffice
  • Kocht jeden Tag für die Familie; das gemeinsame Mittagessen hat einen hohen Stellenwert im Alltag, obwohl sie selbst damals in der Schule gegessen hat
  • Als die Kinder noch klein waren und der Mann Schicht gearbeitet hat, haben sie Schulessen für die Älteren genutzt

Der Passive

  • Arbeitet Vollzeit als technischer Zeichner
  • Seit zehn Jahren in Deutschland
  • Mutter der Kinder hat sich mehrheitlich um die Anträge gekümmert
  • Unklar, ob er die Konzepte verstanden hat -> Input nur begrenzt auswertbar

Das Organisationstalent

  • Arbeitet 20 h/Woche als Großhandelskauffrau, Mann arbeitet Vollzeit im technischen Immobilienmanagement
  • Sehr organisiert

Die Frührentnerin

  • Ist krankheitsbedingt in Früh-
rente; Mann ist in Altersrente
  • Hat vier Kinder unterschiedlichen Alters: über 30, 18, 17, 10 Jahre
  • War früher Erzieherin im Kindergarten

Die Netzwerkerin

  • Arbeitet als Bürokauffrau und Trainerin in einem Tennisklub
  • Was ihr an Behördenkompetenz fehlt, macht sie über Social Skills wett

Der Freiberufler

  • Arbeitet als selbstständiger Kamerabühnenmann beim Film, seine Partnerin ist selbstständige Autorin
  • Haben eine Patchwork-Familie
  • Kennen sich durch Selbstständigkeit gut aus mit Bürokratie und Sozialleistungen (Partnerin war Erzieherin)

Visualisierungen

Alle als PDF herunterladen
Alle in Miro öffnen

Die Visualisierungen werden unter der Lizenz CC BY-SA 4.0 veröffentlicht

  1. Teilen — das Material in jedwedem Format oder Medium vervielfältigen und weiterverbreiten und zwar für beliebige Zwecke, sogar kommerziell.
  2. Bearbeiten — das Material remixen, verändern und darauf aufbauen und zwar für beliebige Zwecke, sogar kommerziell.
  3. Der Lizenzgeber kann diese Freiheiten nicht widerrufen solange Sie sich an die Lizenzbedingungen halten.

Bearbeitungsrechte für Miro?

Möchten Sie die Visualisierungen in Miro weiterentwickeln? Wir können Ihnen gerne einen Link mit Bearbeitungsrechten zuschicken, damit Sie eine Kopie erstellen können. Schreiben Sie uns eine E‑Mail: but@digitalservice.bund.de

Handlungsempfehlungen

Die obere Grafik zeigt eine Einschätzung der Umsetzungskomplexität der einzelnen Empfehlungen. Die untere Darstellung ordnet die Empfehlungen entlang der Nutzungsreise des Bildungs- und Teilhabepakets ein.

PDF Herunterladen
In Miro öffnen

Was acht Eltern über Bildung und Teilhabe denken

Im Laufe des Projekts wurden 36 Interviews mit unterschiedlichen Akteur:innen, Expert:innen und Eltern geführt, Studien und Berichte ausgewertet und Visualisierungen erstellt, um Herausforderungen zu erkennen und Prozesse auszuarbeiten.

PDF Herunterladen
In Miro öffnen

Digitalisierung der BuT-Verwaltung

Voraussetzungen und Möglichkeiten zur Digitalisierung der Verwaltungsprozesse im Bildungs- und Teilhabepaket.

PDF Herunterladen
In Miro öffnen

Finanzströme der Bildungs- und Teilhabeleistungen

Das Ziel der Visualisierung ist es, den Geldfluss darzustellen und aufzuzeigen, auf welchem Weg die zur Verfügung gestellten Mittel des Bundes zu den Leistungsempfängern gelangen, und welche Akteure dabei involviert sind. Hierdurch soll die Komplexität verdeutlicht und die Identifikation potenzieller Vereinfachungen ermöglicht werden.

PDF Herunterladen
In Miro öffnen

Rulemap

Diese Darstellung zeigt die Vernetzung der Regelungen, die auf Bundesebene den Zugang zum kostenlosen Mittagessen unter dem Bildungs- und Teilhabepaket regeln. Ziel der Darstellung ist die einfachere Handhabbarkeit der Rechtstexte sowie die Darstellung der Komplexität, um potenzielle Vereinfachungen zu erkennen.

PDF Herunterladen
In Miro öffnen

Nutzungsreise

Diese Darstellung zeigt eine vereinfachte und beispielhafte Darstellung der Prozesse rund um das Kostenlose Mittagessen vom Antrag bis zur Abrechnung. Je nach Bundesland oder Kommune kann der Prozess abweichen.

PDF Herunterladen
In Miro öffnen

Nutzungsreise beim Kinderzuschlag

Diese Darstellung zeigt eine vereinfachte und beispielhafte Darstellung der Prozesse rund um das kostenlose Mittagessen vom Antrag bis zur Abrechnung im Rechtskreis Kinderzuschlag. Je nach Bundesland oder Kommune kann der Prozess abweichen.

PDF Herunterladen
In Miro öffnen

Geben Sie uns Feedback

Sie haben Feedback, Fragen oder Interesse an einem Austausch? Wir freuen uns über Ihre E‑Mail:

but@digitalservice.bund.de

Team beim DigitalService

Der DigitalService ist eine hundertprozentige Tochter des Bundes und interner Digitalisierungspartner der öffentlichen Verwaltung. Seit 2020 konzipiert, entwickelt und betreibt die bundeseigene GmbH mit mittlerweile über 250 Beschäftigten cloud-native digitale Lösungen. Im Zentrum steht dabei eine konsequente Nutzerzentrierung, um digitale Produkte zu schaffen, die sich an den Bedürfnissen von Bürger:innen, Unternehmen und der Verwaltung ausrichten.

Neben der Produktentwicklung berät der DigitalService insbesondere die Bundesebene in allen Bereichen der Verwaltungsdigitalisierung: von der Entwicklung und Durchsetzung von Regularien und Standards bis hin zu Steuerungsmechanismen. Mit zahlreichen Projekten und Programmen befähigt der DigitalService Verwaltungsmitarbeitende in ihrer Digitalisierungsarbeit und stärkt eine moderne Digitalkultur in der Verwaltung.

Der DigitalService verbindet so Umsetzung, Beratung und Befähigung – für eine moderne, effiziente und nutzerorientierte Verwaltung.

Webseite vom DigitalService
but@digitalservice.bund.de

Jakob Häußermann

Bereichsleitung „Digitaler Sozialstaat“

Nina Birri

Senior Service Designerin

Anja Mayr

Senior Transformation Manager

Johannes Dirr

Softwareentwickler

Jose Ernesto Rodriguez

UX/UI Designer

Literaturliste

Die Literaturlite ist aktuell nur in Miro verfügbar.

Literaturliste in Miro öffnen